Um den Mehrbelastungsausgleich für die Datenbereitstellung nach dem Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz (ThürGDIG) der kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, kreisfreien Städte und Landkreise in der europäischen Geodateninfrastruktur (INSPIRE) zu regeln, wurde durch die Landesregierung die
Thüringer Verordnung über die Geodateninfrastruktur (ThürGDIVO) erlassen.
Den
Antrag auf Ausgleichszahlung finden Sie in den FAQ unter der Frage 10.